
Soforthilfe
Die Einmalzahlung galt im Dezember 2022 für alle Kunden, bei denen der Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt, zum Beispiel Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen. Soweit möglich wurden unabhängig von ihrem Jahresverbrauch z.B. auch Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen einbezogen. Der Bund hat deshalb die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Wärme übernommen.
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Bedenken Sie, dass diese Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie noch Wasser und Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert.