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Sie warten aktuell auf Ihre Jahresrechnung?

Wir bitten Sie um noch ein wenig Geduld. Sie erhalten sie schnellstmöglich - dazu brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wie alle Energieanbieter arbeiten wir zuerst mit Hochdruck daran die gesetzlichen Anforderungen durch die Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Deshalb kann es bei einigen Kunden zu Verzögerungen bei der Rechnungserstellung kommen.

Maßnahmen zur Entlastung

Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden

Der Bund entlastet Kunden mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG). Die Preisbremsen bilden den Schwerpunkt der Entlastungsmaßnahmen und sollen den steigenden Energiepreisen entgegenwirken. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Entlastungsbeträge der Gas- /Wärme- und Strompreisbremse werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

Gas-Alarmstufe

1. Stufe: Soforthilfe

Die Einmalzahlung galt im Dezember 2022 für alle Kunden, bei denen der Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt, zum Beispiel Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen. Soweit möglich wurden unabhängig von ihrem Jahresverbrauch z.B. auch Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen einbezogen. Der Bund hat deshalb die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Wärme übernommen.

2. Stufe: Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden die Entlastungsbeträge rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet. Das beschlossene Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) sieht vor, den Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden wird der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen.

Das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) wurde ebenfalls beschlossen. Dabei werden zwei Kundengruppen unterschieden:

a. Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen
b. Industrie

FAQ zur Gaspreisbremse

FAQ zur Wärmepreisbremse

FAQ zur Strompreisbremse

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Energiespartipps für den Alltag

In der aktuellen Situation ist es für uns alle wichtig, den Energieverbrauch zu senken. Kleine Maßnahmen haben dabei eine große Auswirkung. Ein Absenken der Raumtemperatur um ein Grad Celsius spart bereits rund sechs Prozent der Heizkosten.

Mit welchen Maßnahmen Sie schnell und einfach Energie einsparen können? Hier sind unsere Energiespartipps für den Alltag:

Gassparrechner

Schon unsere Energiespartipps zeigen, dass kleine Maßnahmen große Auswirklungen haben. Was das konkret für Ihre Jahresrechnung bedeuten kann, können Sie mit Hilfe des Gassparrechners individuell ausrechnen. Dieser Rechner dient vor allem als Orientierungshilfe.

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