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Wir bitten Sie um noch ein wenig Geduld. Sie erhalten sie schnellstmöglich - dazu brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wie alle Energieanbieter arbeiten wir zuerst mit Hochdruck daran die gesetzlichen Anforderungen durch die Energiepreisbremsen für Sie umzusetzen. Deshalb kann es bei einigen Kunden zu Verzögerungen bei der Rechnungserstellung kommen.
Maßnahmen zur Entlastung
Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden
Der Bund entlastet Kunden mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG). Die Preisbremsen bilden den Schwerpunkt der Entlastungsmaßnahmen und sollen den steigenden Energiepreisen entgegenwirken. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Entlastungsbeträge der Gas- /Wärme- und Strompreisbremse werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

1. Stufe: Soforthilfe
2. Stufe: Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden die Entlastungsbeträge rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet. Das beschlossene Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) sieht vor, den Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden wird der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen.
Das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) wurde ebenfalls beschlossen. Dabei werden zwei Kundengruppen unterschieden:
a. Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen
b. Industrie
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Zu a) Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen - Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh
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Zu b) Industriekunden - Jahresverbrauch über 1,5 GWh/a
FAQ zur Gaspreisbremse
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Habe ich Anspruch auf die Entlastung durch die Gaspreisbremse?
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Wie werde ich durch die Gaspreisbremse entlastet, was muss ich tun?
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Wieviel muss ich weniger bezahlen?
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Wie wird meine Energie jetzt abgerechnet?
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Was passiert mit den übrigen 20 Prozent meines Verbrauches?
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Ich habe einen Vertrag mit Preisen unter 12 Cent. Profitiere ich jetzt auch von der Gaspreisbremse?
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Was passiert, wenn ich weniger verbrauche als prognostiziert wurde?
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Wann treten die Regelungen in Kraft?
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Wenn die Gaspreisbremse rückwirkend berücksichtigt wird, habe ich im Januar und Februar zu hohe Abschläge gezahlt. Erstatten Sie mir die zu viel gezahlten Beträge?
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Lohnt es sich dann noch, Energie zu sparen?
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Ist die Gaspreisbremse befristet?
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Was passiert, wenn ich meinen Energieanbieter wechsle?
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Ich bin Mieterin/Mieter und zahle Gas über die Nebenkosten an meinen Vermieter/an meine Hausverwaltung. Wie profitiere ich von der Gaspreisbremse?
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Die Energiepreise sind in den letzten Wochen deutlich gefallen. Warum muss ich weiter einen hohen Preis zahlen und die SWK senkt die Preise nicht?
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Warum kann ich meinen Abschlag nicht senken?
FAQ zur Wärmepreisbremse
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Habe ich Anspruch auf die Entlastung durch die Wärmepreisbremse?
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Wie werde ich durch die Wärmepreisbremse entlastet, was muss ich tun?
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Wieviel muss ich für Wärme weniger bezahlen?
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Wie wird meine Energie jetzt abgerechnet?
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Was passiert mit den übrigen 20 Prozent meines Verbrauches?
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Ich habe einen Vertrag mit Preisen unter 9,5 Cent. Profitiere ich jetzt auch von der Wärmepreisbremse?
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Was passiert, wenn ich weniger verbrauche als prognostiziert wurde?
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Wann treten die Regelungen in Kraft?
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Wenn die Wärmepreisbremse rückwirkend berücksichtigt wird, habe ich im Januar und Februar zu hohe Abschläge gezahlt. Erstatten Sie mir die zu viel gezahlten Beträge?
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Lohnt es sich dann noch, Energie zu sparen?
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Ist die Wärmepreisbremse befristet?
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Ich bin Mieterin/Mieter und zahle Wärme über die Nebenkosten an meinen Vermieter/an meine Hausverwaltung. Wie profitiere ich von der Wärmepreisbremse?
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Warum kann ich meinen Abschlag nicht senken?
FAQ zur Strompreisbremse
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Habe ich Anspruch auf die Entlastung durch die Strompreisbremse?
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Wie wird der Verbrauch, der für die Strompreisbremse berücksichtigt wird, ermittelt?
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Wie werde ich durch die Energiepreisbremse entlastet, was muss ich tun?
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Wieviel muss ich weniger bezahlen?
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Wie wird meine Energie jetzt abgerechnet?
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Was passiert mit den übrigen 20 Prozent meines Verbrauches?
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Ich habe einen Vertrag mit Preisen unter 40 Cent. Profitiere ich jetzt auch von der Strompreisbremse?
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Was passiert, wenn ich weniger verbrauche als bisher?
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Wann treten die Regelungen in Kraft?
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Wenn die Strompreisbremse rückwirkend berücksichtigt wird, habe ich im Januar und Februar zu hohe Abschläge gezahlt. Erstatten Sie mir die zu viel gezahlten Beträge?
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Lohnt es sich dann noch, Energie zu sparen?
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Ist die Energiepreisbremse befristet?
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Was passiert, wenn ich meinen Energieanbieter wechsle?
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Ich heize mit Strom und habe einen HT/NT Zähler. Wie wird hier die Energiepreisbremse berücksichtigt?
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Die Energiepreise sind in den letzten Wochen deutlich gefallen. Warum muss ich weiter einen hohen Preis zahlen und die SWK senkt die Preise nicht?
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Warum kann ich meinen Abschlag nicht senken?
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Energiespartipps für den Alltag
In der aktuellen Situation ist es für uns alle wichtig, den Energieverbrauch zu senken. Kleine Maßnahmen haben dabei eine große Auswirkung. Ein Absenken der Raumtemperatur um ein Grad Celsius spart bereits rund sechs Prozent der Heizkosten.
Mit welchen Maßnahmen Sie schnell und einfach Energie einsparen können? Hier sind unsere Energiespartipps für den Alltag:
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