Aktuelle Informationen
Liebe Kund*innen, die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme endeten zum 31.12.2023. Informationen zur bis dahin gültigen Regelung finden Sie auf dieser Seite. Ab dem 1.4.2024 steigt der Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen aller Wahrscheinlichkeit nach wieder von 7% auf 19%.
Maßnahmen zur Entlastung
Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden
Der Bund entlastete Kunden mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG). Die Preisbremsen bildeten den Schwerpunkt der Entlastungsmaßnahmen und sollten den steigenden Energiepreisen entgegenwirken. Die Entlastung wurde aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Entlastungsbeträge der Gas- /Wärme- und Strompreisbremse wurden unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.
Allgemeine Informationen zur Energiepreisbremse
Für Privathaushalte und Unternehmen laufen die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 aus. Das hat die Bundesregierung im November beschlossen. Eine zunächst angekündigte Verlängerung bis zum Frühjahr 2024 entfällt. Nach dem von der Regierung festgelegten Ende der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gilt für Ihren gesamten Energiebezug wieder der mit der SWK ENERGIE GmbH vertraglich vereinbarte Preis.
Für Sie bedeutet das folgendes:
- In Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung wird die Preisbremse bis Dezember 2023 berücksichtigt.
- Überweisen Sie Ihren Abschlag (z.B. per Dauerauftrag) müssen Sie diesen ggf. anpassen. Den korrekten Abschlag sehen Sie im Kundenportal unter ‚Abschlag anpassen‘ oder in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
- Sollten Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir ab Januar wieder den vereinbarten Abschlag ab. Diesen können Sie im Kundenportal unter ‚Abschlag anpassen‘ oder in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung einsehen.
Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Die Strompreisbremse galt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023. Im März wurden die Entlastungsbeträge rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet. Das beschlossene Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) sah vor, den Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Dies galt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden lag der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.
Das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) wurde ebenfalls beschlossen. Dabei wurden zwei Kundengruppen unterschieden:
a. Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen
b. Industrie
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Zu a) Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen - Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh
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Zu b) Industriekunden - Jahresverbrauch über 1,5 GWh/a
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In der aktuellen Situation ist es für uns alle wichtig, den Energieverbrauch zu senken. Kleine Maßnahmen haben dabei eine große Auswirkung. Ein Absenken der Raumtemperatur um ein Grad Celsius spart bereits rund sechs Prozent der Heizkosten.
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