Energieversorgung aktuell: Gas-Alarmstufe

Gasalarmstufe: Bedeutung und Auswirkung
Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage deutlich zu verschlechtern droht oder sogar verschlechtert.
Es gibt drei Stufen:
Ende März diesen Jahres hatte das Wirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen. In dieser Frühwarnstufe wurde ein Krisenteam aus Behörden und Energieversorgern einberufen. Gasversorger sowie die Betreiber der Gasleitungen sind verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen, und ergreifen Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrecht zu erhalten. Der Staat greift nicht ein.
Am 23. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dann die zweite Stufe festgestellt, die Alarmstufe. Diese ist Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, verstärkt Kohlekraftwerke ans Netz zu holen, um den Gasbedarf und -verbrauch im Stromsektor zu reduzieren. Den Betrieb regelt das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz. Die Gasspeicher sollen aber auch auf anderen Wegen gefüllt werden: Alternative Anbieter werden gesucht, erneuerbare Energien ausgebaut. Und der Aufruf an alle: Wir müssen Gas einsparen, wo es geht. Aktuell ist die Versorgung weiterhin gewährleistet. Deshalb sind auch keine Maßnahmen nach §24 des Energiesicherheitsgesetz (EnSIG) beschlossen.
Erst in der dritten und letzten Stufe des Gas-Notfallplans, der Notfallstufe greift der Staat ein und verordnet nicht-marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen.
Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann.
Wir wissen, diese Situation stellt Sie vor Herausforderungen und Sie haben unterschiedliche Fragen. Fragen, die sich derzeit nur teilweise oder schwerlich einwandfrei beantworten lassen. Dennoch wollen wir Ihnen einige dieser Fragen so gut es geht beantworten.
Fragen und Antworten
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Welche Krisenstufen gibt es im Notfallplan Gas?
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Was sind die Gründe für die Alarmstufe?
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Wird das Gas für Sie als Kund*in jetzt noch teurer?
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Was ist, wenn Sie nicht mehr zahlen können?
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Wird jetzt irgendwem das Gas abgedreht?
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Erfolgt die Abschaltung nicht-geschützter Kund*innen willkürlich?
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Wann und wie werde ich von meinem Versorger informiert und wie lange dauert diese Lage dann? Oder wird meine Versorgung einfach abgestellt?
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Was können Sie als Kund*in in der jetzigen Situation tun?
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Müssen Gaskunden ihre Rechnungen weiterzahlen, wenn kein Gas mehr da ist? Was passiert dann mit den Abschlagszahlungen? Habe ich ein Kündigungsrecht, wenn ich kein Gas geliefert bekomme?
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Ich habe in meinem Gasvertrag eine Preisgarantie. Bleibt diese bestehen?
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Wie wird der Winter?
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Welche Maßnahmen führt die SWK durch?
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Kann ich ein neues Vertragsangebot von der SWK anfordern?