Umsatzsteuersenkung
1. Juli 2020: SWK gibt Umsatzsteuer an Energie- und Trinkwasserkunden weiter
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Umsatzsteuer temporär vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abgesenkt.
Der volle Umsatzsteuersatz wurde dabei von bisher 19 Prozent auf 16 Prozent, der verminderte von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Die SWK wird diese vorübergehende Umsatzsteuerreduzierung für ihre Energie- und Trinkwasserkunden vollständig weitergeben. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresverbrauchsrechnungen der Kunden anteilig berücksichtigt und ausgewiesen; die Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.
Der volle Umsatzsteuersatz wurde dabei von bisher 19 Prozent auf 16 Prozent, der verminderte von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Die SWK wird diese vorübergehende Umsatzsteuerreduzierung für ihre Energie- und Trinkwasserkunden vollständig weitergeben. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresverbrauchsrechnungen der Kunden anteilig berücksichtigt und ausgewiesen; die Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.