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Energiepreise

6. November 2020: Netznutzungsentgelte und neue staatliche Abgabe führen zu Preisanpassungen

Die gute Nachricht vorweg: Die SWK wird die Preise für Trinkwasser zum 1. Januar 2021 stabil halten. Damit sind diese nun schon im siebten Jahr in Folge konstant. Anders sieht es hingegen beim Strom aus. Hier wird die EEG-Umlage durch die Bundesregierung zwar auf 6,5 Cent/Kilowattstunde gedeckelt; im laufenden Jahr liegt diese Umlage bei 6,76 Cent/kWh. Kunden müssen künftig also etwa 3,5 Prozent weniger zahlen. Wäre die EEG-Umlage nicht gedeckelt worden, wäre diese für 2021 auf 9,65 Cent/kWh gestiegen. Dies wäre ein Anstieg von rund 40 Prozent gewesen und damit ein neues Rekordhoch.

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Andere Abgaben und Umlagen ziehen jedoch spürbar an. So steigt die KWKG-Umlage umfasst 12,4 Prozent auf 0,254 Cent je Kilowattstunde. Und die § 19 StromNEV-Umlage erhöht sich deutlich von 0,358 auf 0,432 Cent je Kilowattstunde (+ 20,7 Prozent). In der Summe ergibt sich für den Verbraucher für das Jahr 2021 dennoch eine kleine Entlastung bei den Steuern und Abgaben um etwa 0,26 Cent/kWh brutto.

Neben den Steuern und Abgaben sind jedoch auch die Netznutzungsentgelte ein großer Kostenblock auf der Stromrechnung. Diese steigen seit Jahren kontinuierlich an. Das Entgelt für Stromtransport und Messung ist gesetzlich reguliert und wird von den Netzbetreibern erhoben. Es macht rund ein Viertel des Strompreises für Privathaushalte aus. Auch 2021 ist bei den Netzentgelten keine Entlastung in Sicht, denn die Anforderungen an den Netzausbau und die Integration erneuerbarer Energien sind unvermindert hoch.

2,60 Euro Mehrbelastung im Monat beim Strom

Das führt im Ergebnis dazu, dass die SWK die Strompreise in der Grundversorgung anpassen muss. Der Arbeitspreis wird aufgrund der leicht gesunkenen Steuern und Abgaben entsprechend von 30.53 Cent/kWh brutto gesenkt auf 30,27 Cent/kWh brutto. Der Grundpreis wird wegen der gestiegenen Netzentgelte um 35,70 Euro/Jahr brutto auf dann 147,27 Euro angehoben. Für einen durchschnittlichen Haushalt in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 1.800 kWh bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von etwa
2,60 Euro.

Die Grundversorgungs-Kunden erhalten mit dem Schreiben zur Preisanpassung die Möglichkeit, in ein SWK-Stromprodukte zu wechseln und einen 24-Monats-Vertrag mit Preisgarantie abzuschließen. Das ist günstiger als der neue Grundversorgungspreis. Diejenigen Kunden, die ein solches Produkt bereits beziehen – „meinKLASSIK“ oder „meinDIREKT“ - profitieren bis zum Auslaufen der Preisgarantie von den derzeit gültigen Preisen. Dies ist zu individuell unterschiedlichen Zeitpunkten der Fall.

Einführung einer neuen CO2-Steuer beim Erdgas

Die Netzentgelte beim Gas bleiben in 2021 etwa auf dem Vorjahresniveau, liegen tendenziell sogar leicht darunter. Allerdings wird durch die Bundesregierung eine CO2-Abgabe eingeführt. Der Ausstoß von klimaschädlichem CO2 muss in den nächsten Jahren deutlich sinken, um die gesetzten Ziele der Bundesregierung (Stichwort Klimapaket) bis 2030 zu erreichen. Die neue CO2-Abgabe soll bezwecken, dass die negativen Auswirkungen der Emissionen durch einen Preis abgegolten und verringert werden. Sie wird auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas je nach CO2-Ausstoß ab Januar 2021 erhoben. Der Preis für die Belastung für eine Tonne CO2 beträgt 25 Euro und wird in den Folgejahren schrittweise steigen.

Was bedeutet das für den Gaspreis? Fossile Energieträger wie Öl und Gas, mit denen viel CO2 ausgestoßen wird, werden teurer. Beim Erdgas entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 0,54 Cent/kWh brutto. Diese Kosten erhebt die SWK beim Verbraucher und reicht die neue Abgabe an den Staat weiter. Die leicht gesunkenen Netznutzungsentgelte werden von der SWK ebenfalls berücksichtigt und dieser Vorteil an den Kunden weitergegeben. Für einen typischen Haushalt in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 19.000 kWh Erdgas bedeutet dies am Ende Mehrkosten von rund 8,20 Euro im Monat. Wichtig: Auch wer ein Gasprodukt mit fester Laufzeit von der SWK bezieht, bekommt in Kürze eine Preisanpassung. Denn gestiegene Steuern und Abgaben sind von der Preisgarantie ausgenommen.

Lenkungswirkung der Politik zu mehr Klimaschutz

„Steuern und Abgaben sind nicht nur dazu da, die Kassen der öffentlichen Hand zu füllen, sie sollen auch das Verhalten von Menschen in eine bestimmte politische Richtung lenken. Unter diesem Aspekt ist auch die neue CO2-Abgabe zu sehen. Damit soll bei Verbrauchern ein Anreiz geschaffen werden, klimaschonende Technologien zu verwenden und Heizenergie effizienter und umweltfreundlicher zu nutzen“, erklärt SWK-Vorstandssprecher Carsten Liedtke. Gas bleibt daher auch künftig die bessere Alternative, da die Belastung den Heizölpreis deutlich stärker betrifft aufgrund der höheren CO2-Emissionen.

Die SWK steht vollkommen hinter der Energiewende. Und die Tatsache, dass etwa 78 Prozent des konzernweit eingekauften Stroms aus erneuerbaren Energien stammt, zeigt, dass auch die Kunden an einer umweltbewussten und nachhaltigen Energieversorgung interessiert sind. „Aber“, mahnt Carsten Liedtke, „bei den Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der erforderlichen Netzinfrastruktur, ist dringend mehr Augenmaß erforderlich, um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.“ Schon jetzt bestehen knapp 80 Prozent des Strompreises aus Steuern und Abgaben sowie den regulierten Netznutzungsentgelten und sind somit für die SWK nicht beeinflussbar. Beim Gaspreis fällt diese Quote mit 50 Prozent zwar geringer aus, doch die jetzt neu eingeführte CO2-Steuer darf nicht dazu führen, dass der Staat auch hier noch mehr regulatorisch eingreift.

Eine besonders umweltfreundliche Möglichkeit zu heizen, die in weiten Teilen der Innenstadt und in Uerdingen verfügbar ist, bietet die SWK mit ihrer Fernwärme. Diese besitzt einen Primärenergiefaktor von 0,0 und liegt somit auf einem Niveau mit beispielsweise Photovoltaikanlagen. Die SWK wird bei der Fernwärme den Leistungspreis (Jahresgrundpreis) um 4,64 Euro auf 35,52 Euro/Kilowatt brutto anheben. Der Jahresgrundpreis ist abhängig vom Lohnniveau und dem Investitionsgüterindex. Beide Parameter sind in den vergangenen Jahren gestiegen, die SWK hatte den Jahresgrundpreis dennoch seit 2011 bis heute konstant gehalten. Gleichzeitig gibt die SWK 2021 Entlastungen ebenfalls an die Kunden weiter, und so wird der Arbeitspreis, der an den Preis
für leichtes Heizöl gekoppelt ist, um rund 1,5 Prozent auf 6,44 Cent/kWh brutto gesenkt. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 9.000 kWh in einem Mehrparteienhaus bedeutet das in Summe eine monatliche Mehrbelastung von etwa 1,50 Euro.

Wer beim Heizen Energie sparen möchte, für den hält die SWK einige Tipps bereit. Nachts genügt in den Wohnräumen beispielsweise eine Raumtemperatur von 18 Grad; das spart leicht 20 bis 30 Prozent Energie. Allein eine um ein Grad niedrigere Raumtemperatur spart rund sechs Prozent der Heizkosten. Frischluft ist das Nonplusultra für ein gesundes Raumklima. Gekippte Fenster sorgen aber kaum für frische Luft, sondern bloß für hohe Heizkosten. Ein ständig gekipptes Fenster verursacht hohe Energiekosten. Daher lieber Stoßlüften, also mit komplett geöffneten Fenstern. Auch im Winter. Drei- bis viermal täglich fünf Minuten genügen. Und daran denken: Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern abdrehen.

Weitere Tipps zum Energiekostensparen finden sich auf den neuen Internetseiten der SWK:
swk.de/privatkunden/dienstleistungen/energiedienstleistungen